Personelle Ausstattung, sachliche Mittel und Organisation der Einrichtungen des Vollzugs der Untersuchungshaft an jungen Untersuchungsgefangenen werden an den Inhalten der Vollzugsgestaltung ausgerichtet.
Art. 31
Bayerisches UntersuchungshaftvollzugsgesetzAusstattung des Vollzugs
Vorschriften für junge Untersuchungsgefangene
Stand 2011-12-20