Jurafuchs
Art. 132

Art. 132

BayVerf
Bildung und Schule, Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen und der kulturellen Überlieferung
Stand 1998-12-15
Für den Aufbau des Schulwesens ist die Mannigfaltigkeit der Lebensberufe, für die Aufnahme eines Kindes in eine bestimmte Schule sind seine Anlagen, seine Neigung, seine Leistung und seine innere Berufung maßgebend, nicht aber die wirtschaftliche und gesellschaftliche Stellung der Eltern.

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