Das für Inneres zuständige Mitglied der Landesregierung erlässt durch Rechtsverordnung nähere Bestimmungen. Dabei sollen insbesondere geregelt werden:
1. Zahl der Beiräte,
2. Mitgliederzahl und Wahl der Mitglieder,
3. Aufgaben der Polizeibeiräte, Unterrichtungspflicht, Auskunftsrecht,
4. Vorsitz, Geschäftsordnung und Geschäftsführung.
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