Jurafuchs
§ 15

§ 15

BezVwG BE 2011
Unterrichtung der Bezirksverordnetenversammlung
Die Bezirksverordnetenversammlung
Stand 2011-11-10
Das Bezirksamt unterrichtet die Bezirksverordnetenversammlung rechtzeitig und umfassend über die Führung der Geschäfte und die künftigen Vorhaben. Dazu gehört auch die Arbeit im Rat der Bürgermeister und seinen Fachausschüssen. Ziel- und Servicevereinbarungen sind nach Abschluss zur Kenntnisnahme zu geben.

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