Die Bürgerdeputierten und ihre Stellvertreterinnen und Stellvertreter erhalten eine Aufwandsentschädigung nach Maßgabe des Gesetzes über die Entschädigung der Mitglieder der Bezirksverordnetenversammlungen, der Bürgerdeputierten und sonstiger ehrenamtlich tätiger Personen.
§ 23
BezVwG BE 2011Entschädigung der Bürgerdeputierten
Die Bürgerdeputierten
Stand 2011-11-10