Die Mitwirkung der Einwohnerinnen und Einwohner ist ein Prinzip der Selbstverwaltung der Bezirke. Die Bezirksverordnetenversammlung und das Bezirksamt fördern die Mitwirkung der Einwohnerschaft an der Wahrnehmung der bezirklichen Aufgaben.
§ 40
BezVwG BE 2011Mitwirkung der Einwohnerschaft
Mitwirkung der Einwohnerschaft
Stand 2011-11-10