Das Land gewährt nach Maßgabe des Staatshaushaltsplanes Zuschüsse zu den Verwaltungskosten des Landesverbandes der Musikschulen und des Landesverbandes der Kunstschulen sowie zu landeszentral durchgeführten Weiterbildungsveranstaltungen.
§ 11
JBiG BW 1996Besondere Förderung
Unterabschnitt 2 Musikschulen *
Stand 1996-07-08