Für Angehörige weltanschaulicher Bekenntnisse gelten die §§ 59, 81 und 82 entsprechend.Meine NotizenNur lokal gespeichert · nicht synchronisiert.Anmelden, um geräteübergreifend zu speichern →Speichern← § 82 Religiöse Veranstaltungen§ 84 Grundsatz →