(1)Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.(2)Mit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes tritt das Vermessungs- und Katastergesetz vom 30. Mai 1990 ( GV. NRW. S. 360 ), geändert am 16. März 2004 ( GV. NRW. S. 135 ), außer Kraft.Meine NotizenNur lokal gespeichert · nicht synchronisiert.Anmelden, um geräteübergreifend zu speichern →Speichern← § 30 Weiterentwicklung von Landesvermessung und Liegenschaftskataster (Experimentierklausel)