(1)Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.(2)Gleichzeitig mit dem Inkrafttreten nach Absatz 1 tritt die Thüringer Katastrophenschutzverordnung vom 12. Juli 2010 (GVBl. S. 264) außer Kraft.Meine NotizenNur lokal gespeichert · nicht synchronisiert.Anmelden, um geräteübergreifend zu speichern →Speichern← § 11 GleichstellungsbestimmungAnlage 1 →