Die Mitwirkung der Landesschülersprecher und der Landeselternsprecher sowie ihrer Vertreter besteht in Anhörungs-, Auskunfts- und Initiativrechten in schulischen Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung. Insbesondere wirken sie mit bei:
1.
der Bestimmung von Bildungszielen,
2.
der Erstellung und Änderung von Schulordnungen und
3.
der Erstellung und Änderung von Regelungen zur Mitwirkung.