(1)Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. August 1996 in Kraft.(2)Gleichzeitig tritt die Vorläufige Thüringer Mitwirkungsverordnung vom 13. November 1992 (GVBl. S. 578) außer Kraft.Meine NotizenNur lokal gespeichert · nicht synchronisiert.Anmelden, um geräteübergreifend zu speichern →Speichern← § 11 Gleichstellungsklausel