Jurafuchs

§ 10

ThürMitwVO
Sachausgaben
Stand 1996-11-14
Die notwendigen Sachausgaben für die Schüler- und Elternvertretungen auf der Ebene des Landes, die gemeinsame Landesschülervertretung, die gemeinsame Landeselternvertretung sowie den Landesschulbeirat trägt das Land. Die Teilnehmer an den Sitzungen dieser Gremien erhalten entsprechend den Angehörigen der Besoldungsgruppen A 1 bis A 7 Reisekostenvergütung nach dem Thüringer Reisekostengesetz.

Meine Notizen

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