Die Rechtmäßigkeit des Abstandes wird durch nachträgliche Grenzänderungen nicht berührt; jedoch gilt § 45 Abs. 3 und 4 entsprechend.XII. Abschnitt Allgemeine VorschriftenMeine NotizenNur lokal gespeichert · nicht synchronisiert.Anmelden, um geräteübergreifend zu speichern →Speichern← § 47 Ausschluß des Beseitigungsanspruchs§ 49 Anwendungsbereich des Gesetzes →