Jurafuchs

§ 8

LOWiG
Schutz von Wappen und Flaggen
Einzelne Ordnungswidrigkeiten
Stand 1978-02-08
(1)
Ordnungswidrig handelt, wer unbefugt
1.
das Wappen oder die Dienstflagge einer Gemeinde,
2.
das Wappen oder die Dienstflagge eines Landkreises

benutzt.

(2)
Den in Absatz 1 genannten Wappen und Dienstflaggen stehen solche gleich, die ihnen zum Verwechseln ähnlich sind.
(3)
Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße geahndet werden.

Meine Notizen

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