Die Organisation der Polizei umfasst 1. die Polizeibehörden, 2. den Polizeivollzugsdienst mit seinen Beamten (Polizeibeamte).Meine NotizenNur lokal gespeichert · nicht synchronisiert.Kostenlos registrieren, um Notizen zu synchronisieren →Speichern← § 103 Rechtsweg§ 105 Zuständigkeitsabgrenzung →