Es führen die Fachaufsicht über
1. die Landespolizeibehörden:
die zuständigen Ministerien,
2. die Kreispolizeibehörden:
die Regierungspräsidien und die zuständigen Ministerien,
3. die Ortspolizeibehörden
a) in den Stadtkreisen und in den Großen Kreisstädten:
die Regierungspräsidien und die zuständigen Ministerien,
b) im Übrigen:
die Landratsämter, die Regierungspräsidien und die zuständigen Ministerien.
Meine Notizen
Nur lokal gespeichert · nicht synchronisiert.Kostenlos registrieren, um Notizen zu synchronisieren →