Der Soldat hat die gleichen staatsbürgerlichen Rechte wie jeder andere Staatsbürger. Seine Rechte werden im Rahmen der Erfordernisse des militärischen Dienstes durch seine gesetzlich begründeten Pflichten beschränkt.
§ 6
SGStaatsbürgerliche Rechte des Soldaten
Pflichten und Rechte der Soldaten
Stand 2026-06-30