Das Verfahren vor dem Schiedsgericht regelt sich nach den §§ 105 bis 110 und dem Schiedsvertrag, im übrigen nach dem freien Ermessen des Schiedsgerichts.
§ 104
ArbGGVerfahren vor dem Schiedsgericht
Schiedsvertrag in Arbeitsstreitigkeiten
Stand 2026-05-06