Jurafuchs
§ 93

§ 93

ArbGG
Rechtsbeschwerdegründe
Dritter Rechtszug
Stand 2026-05-06
(1) Die Rechtsbeschwerde kann nur darauf gestützt werden, daß der Beschluß des Landesarbeitsgerichts auf der Nichtanwendung oder der unrichtigen Anwendung einer Rechtsnorm beruht. Sie kann nicht auf die Gründe des § 92b gestützt werden. (2) § 65 findet entsprechende Anwendung.

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