Die Nichtzulassung der Rechtsbeschwerde durch das Landesarbeitsgericht kann selbständig durch Beschwerde angefochten werden. § 72a Abs. 2 bis 7 ist entsprechend anzuwenden.
Kostenlose Lern-App
Diese Norm interaktiv erleben
1 interaktive Fall zu § 92a ArbGG – kurze Quizfragen, Sofort-Feedback.