(1)Die Klageschrift muß mindestens eine Woche vor dem Termin zugestellt sein.(2)Eine Aufforderung an den Beklagten, sich auf die Klage schriftlich zu äußern, erfolgt in der Regel nicht.Meine NotizenNur lokal gespeichert · nicht synchronisiert.Anmelden, um geräteübergreifend zu speichern →Speichern← § 46h Formfiktion§ 48 Rechtsweg und Zuständigkeit →