Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Gleichzeitig mit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes tritt das Thüringer Gesetz über den Landesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik (Thüringer Landesbeauftragtengesetz) vom 31. März 1993 (GVBl. S. 237), geändert durch Gesetz vom 24. Oktober 2003 (GVBl. S. 487), außer Kraft.
§ 13
ThürAufarbBGInkrafttreten und Außerkrafttreten
Stand 2013-07-03