Jurafuchs

Art. 118

BayBG
Beweiserhebungsrecht, Amts- und Rechtshilfe
Landespersonalausschuss
Stand 2008-07-29
(1)
Der Landespersonalausschuss kann zur Durchführung seiner Aufgaben in entsprechender Anwendung der für die Verwaltungsgerichtsbarkeit geltenden Vorschriften Beweise erheben.
(2)
Alle Dienststellen haben dem Landespersonalausschuss unentgeltlich Amts- und Rechtshilfe zu leisten.

Meine Notizen

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