Mit der Begründung des Beamtenverhältnisses erlischt ein privatrechtliches Arbeitsverhältnis zum Dienstherrn.Meine NotizenNur lokal gespeichert · nicht synchronisiert.Anmelden, um geräteübergreifend zu speichern →Speichern← Art. 23 Altersgrenze für die BerufungArt. 25 Berufung in ein Beamtenverhältnis auf Lebenszeit →