Die Waldwirtschaft wird besonders nach diesem Gesetz und nach dem Bayerischen Agrarwirtschaftsgesetz gefördert; dies umfasst auch die Aus- und Fortbildung der privaten Waldbesitzer an der Bayerischen Waldbauernschule. Die Förderung nach anderen Vorschriften und Programmen bleibt unberührt.
Art. 20
BayWaldGFörderung
Förderung und Entschädigung
Stand 2005-07-22