Soweit in anderen Gesetzen und Verordnungen auf durch dieses Gesetz aufgehobene oder geänderte Vorschriften verwiesen wird, treten die entsprechenden Vorschriften dieses Gesetzes an ihre Stelle.
Art. 49
BayWaldGVerweisung auf aufgehobene Vorschriften
Übergangs- und Schlussvorschriften
Stand 2005-07-22