Eine Bewirtschaftung, die nachhaltig die wirtschaftlichen, ökologischen und sozialen Funktionen des Waldes gewährleistet,
Baumarten, deren ökologische Ansprüche mit den erfassten Standorteigenschaften (Umweltbedingungen) übereinstimmen, die vital und bei angemessener Pflege ausreichend stabil sind und die keine negativen Einflüsse auf den Standort haben,
Baumarten, die der natürlichen Waldgesellschaft des jeweiligen Standortes angehören,
Flächige Nutzungen ohne ausreichende und gesicherte Verjüngung, die auf der Fläche Freilandklima schaffen; als Kahlhieb gilt auch eine Maßnahme, durch welche der Waldbestand selbst gefährdet wird, im Schutzwald auch eine Hiebsmaßnahme, durch welche die Schutzfunktion gefährdet wird,
Naturverjüngungen, Forstkulturen, Unterbauflächen und in Verjüngung stehende Altholzbestände,
Forstpflanzen, Bäume und Sträucher oder Teile davon sowie Samen von Bäumen, Nadelholzzapfen, Harz, Streu, Moos, Gras, Schilf, Farn- und Heilkräuter,
Anpflanzungen mit schnellwachsenden Baumarten insbesondere zur Erzeugung von Holz zur Energiegewinnung, mit einer Umtriebszeit von höchstens 10 Jahren,
Wald, der nur aus Naturverjüngung, Saat oder Pflanzung (Kernwüchsen) entstanden ist.