Zur Umsetzung des Länder-und-Kommunal-Infrastrukturfinanzierungsgesetzes werden
1.
den Landkreisen, kreisfreien Städten und anteilig den kreisangehörigen Gemeinden über die Landkreise spezifische Budgets für die Schwerpunkte „Schulbauprogramm - Öffentliche allgemeinbildende Schulen“, „Verkehrsinfrastruktur, Öffentlicher Personennahverkehr und Energie“ und „Sonstige gesellschaftliche Infrastruktur“ in Höhe von insgesamt 781 200 000 Euro für den Gesamtzeitraum und
2.
den kreisfreien Städten und allen kreisangehörigen Gemeinden über die Landkreise ein Betrag in Höhe von je 50 000 Euro
bereitgestellt. Mit einer Verwaltungsvereinbarung zwischen dem Land Mecklenburg-Vorpommern und den Landräten und Oberbürgermeistern für die Landkreise und kreisfreien Städte werden Regelungen zur Umsetzung festgelegt und die Vorgaben des Bundes im Länder-und-Kommunal-Infrastrukturfinanzierungsgesetz und der dazu abgeschlossenen Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und den Ländern zur Durchführung des Gesetzes auf die begünstigten Kommunen übertragen.