Jurafuchs

§ 17

FAG M-V
Bedarfsansatz für Gemeindeaufgaben
Abschnitt 4 Schlüsselzuweisungen
Stand 2020-04-09
(1)
Der Bedarfsansatz für Gemeindeaufgaben wird durch Addition des Hauptansatzes und der Nebenansätze ermittelt.
(2)
Der Hauptansatz ergibt sich aus der Einwohnerzahl einer Gemeinde.
(3)
Folgende zusätzliche Nebenansätze werden berücksichtigt:
1.
Ansatz für Kinder und
2.
Ansatz für übergemeindliche Aufgaben der zentralen Orte.
(4)
Der Nebenansatz für Kinder wird berechnet, indem das Produkt aus der Anzahl der Kinder bis zum vollendeten 18. Lebensjahr und dem Faktor 2,05 gebildet wird.
(5)
Der Nebenansatz für übergemeindliche Aufgaben der zentralen Orte wird berechnet, indem zu 70 Prozent die Einwohnerzahl des jeweiligen Verflechtungsbereichs sowie zu 30 Prozent die Summe aus der Anzahl der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten und der Personen in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis am Arbeitsort
1.
mit dem Faktor 0,06 für Grundzentren,
2.
mit dem Faktor 0,13 für Mittelzentren und
3.
mit dem Faktor 0,17 für Oberzentren

multipliziert wird.

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