Die Erfüllung des Betriebsplanes oder Betriebsgutachtens wird durch den Wirtschaftsplan sichergestellt, der für jedes Jahr aufzustellen ist.Meine NotizenNur lokal gespeichert · nicht synchronisiert.Anmelden, um geräteübergreifend zu speichern →Speichern← § 33 Betriebsplan und Betriebsgutachten§ 35 Forstliches Fachpersonal der Gemeinde →