Jurafuchs

§ 3

GKG 2004
Höhe der Kosten
Allgemeine Vorschriften
Stand 2026-05-06
(1)
Die Gebühren richten sich nach dem Wert des Streitgegenstands (Streitwert), soweit nichts anderes bestimmt ist.
(2)
Kosten werden nach dem Kostenverzeichnis der Anlage 1 zu diesem Gesetz erhoben.