In Verfahren nach diesem Gesetz sind die verfahrensrechtlichen Vorschriften über die elektronische Akte und über das elektronische Dokument anzuwenden, die für das dem kostenrechtlichen Verfahren zugrunde liegende Verfahren gelten.
§ 5a
GKG 2004Elektronische Akte, elektronisches Dokument
Allgemeine Vorschriften
Stand 2026-05-06