Jurafuchs

§ 40

GKG 2004
Zeitpunkt der Wertberechnung
Allgemeine Wertvorschriften
Stand 2026-05-06
Für die Wertberechnung ist der Zeitpunkt der den jeweiligen Streitgegenstand betreffenden Antragstellung maßgebend, die den Rechtszug einleitet.

Meine Notizen

Nur lokal gespeichert · nicht synchronisiert.Anmelden, um geräteübergreifend zu speichern →
Kostenlose Lern-App

Diese Norm interaktiv erleben

1 interaktive Fall zu § 40 GKG 2004 – kurze Quizfragen, Sofort-Feedback.