Das Land schützt die Gemeinden in ihren Rechten und sichert die Erfüllung ihrer Pflichten.Meine NotizenNur lokal gespeichert · nicht synchronisiert.Kostenlos registrieren, um Notizen zu synchronisieren →Speichern← § 8 Wirtschaftliche Aufgabenerfüllung§ 10 Vertretung der Gemeinde bei öffentlichen Anlässen (Repräsentation) →