Artikel 16
Unternehmerische Freiheit
Die unternehmerische Freiheit wird nach dem Unionsrecht und den einzelstaatlichen Rechtsvorschriften und Gepflogenheiten anerkannt.
Kostenlose Lern-App
Diese Norm interaktiv erleben
3 interaktive Fälle zu Artikel 16 GRCh – kurze Quizfragen, Sofort-Feedback.