(1) Niemand darf in Sklaverei oder Leibeigenschaft gehalten werden.
(2) Niemand darf gezwungen werden, Zwangs- oder Pflichtarbeit zu verrichten.
(3) Menschenhandel ist verboten.
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Quelle: gesetze-im-internet.de/grch/__5.html. Normtext gemeinfrei (§ 5 UrhG).