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Jurafuchs

Art. 26

GRCH
Integration von Menschen mit Behinderung
Titel III — Gleichheit
Die Union anerkennt und achtet den Anspruch von Menschen mit Behinderung auf Maßnahmen zur Gewährleistung ihrer Eigenständigkeit, ihrer sozialen und beruflichen Eingliederung und ihrer Teilnahme am Leben der Gemeinschaft.

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