Die Union anerkennt und achtet den Anspruch von Menschen mit Behinderung auf Maßnahmen zur Gewährleistung ihrer Eigenständigkeit, ihrer sozialen und beruflichen Eingliederung und ihrer Teilnahme am Leben der Gemeinschaft.
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Quelle: gesetze-im-internet.de/grch/__26.html. Normtext gemeinfrei (§ 5 UrhG).