Jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer hat nach dem Unionsrecht und den einzelstaatlichen Rechtsvorschriften und Gepflogenheiten Anspruch auf Schutz vor ungerechtfertigter Entlassung.
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Quelle: gesetze-im-internet.de/grch/__30.html. Normtext gemeinfrei (§ 5 UrhG).