Jurafuchs

§ 2

HEGovG
Begriffsbestimmungen
Stand 2018-09-12
Im Sinne dieses Gesetzes ist
1.
eine Behörde jede Stelle, die Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnimmt,
2.
eine Rechnung elektronisch, wenn sie in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt, übermittelt und empfangen wird, das ihre automatische und elektronische Verarbeitung ermöglicht,
3.
ein Register ein öffentliches oder nicht öffentliches Verzeichnis, für das Daten aufgrund von Rechtsvorschriften erhoben oder gespeichert werden,
4.
Informationstechnik jedes technische Mittel zur elektronischen Verarbeitung oder Übertragung von Informationen.

Meine Notizen

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