Jurafuchs

§ 20

HEGovG
Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Stand 2018-09-12
(1)
Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Abweichend von Satz 1 treten
1.
§ 3 Abs. 2 am 1. Januar 2020,
2.
§ 3 Abs. 3 ein Jahr nach dem Tag der Beendigung des Aufbaus der erforderlichen zentralen Infrastruktur für die Landesbehörden,
3.
§ 5 Abs. 2 am 18. April 2020,
4.
§ 7 Satz 1 am 1. Januar 2022

in Kraft. Die für Grundsatzfragen der Verwaltungsautomation zuständige oberste Landesbehörde gibt den Tag der Beendigung des Aufbaus der erforderlichen zentralen Infrastruktur für die Landesbehörden im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen bekannt.

(2)
Dieses Gesetz tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2030 außer Kraft.

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