Jurafuchs
§ 155

§ 155

HGO
1) In-Kraft-Treten
ZEHNTER TEIL Übergangs- und Schlussvorschriften
Stand 2005-03-07
(1) Dieses Gesetz tritt unbeschadet der Vorschriften in Abs. 2 bis 5 am 5. Mai 1952 in Kraft. Gleichzeitig treten alle Bestimmungen des bisherigen Rechts außer Kraft, die den Vorschriften dieses Gesetzes entgegenstehen. Insbesondere treten außer Kraft: a) bis d) (gegenstandslos) (2) Die Vorschriften der §§ 29 bis 38 treten am Tage nach der Verkündung in Kraft. (3) bis (5) (gegenstandslos)

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