Jurafuchs

§ 1

HmbVwDiG
Ziel des Gesetzes
Stand 2024-11-19
Ziel dieses Gesetzes ist es, die Digitalisierung der Verwaltung der Freien und Hansestadt Hamburg zu fördern, um die Potenziale der Digitalisierung optimal zu nutzen. Die elektronische Kommunikation mit und innerhalb der öffentlichen Verwaltung der Freien und Hansestadt Hamburg soll weiter erleichtert werden, damit Kommunikations- und Bearbeitungsprozesse so weit wie möglich elektronisch und barrierefrei durchgeführt werden können. Das Interesse der Nutzenden an einer einfachen, schnellen und sicheren Abwicklung von Verwaltungsabläufen wird besonders berücksichtigt.

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