Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft. Sie tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2032 außer Kraft. Abweichend von Satz 2 tritt § 19 mit Ablauf des 31. Dezember 2023 außer Kraft.
§ 20
HundeVOIn-Kraft-Treten, Außer-Kraft-Treten
Stand 2003-01-22