Jurafuchs

§ 1

Bremisches Ladenschlussgesetz
Anwendungsbereich
Stand 2026-04-22
Dieses Gesetz regelt die Ladenschlusszeiten für Verkaufsstellen und das gewerbliche Feilhalten außerhalb von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen sowie am 24. und 31. Dezember und die damit in Verbindung stehenden Beschäftigungszeiten der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.

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