Jurafuchs

Art. 26

Landkreisordnung
Aufgaben des Kreisausschusses
b) Der Kreisausschuß und die weiteren Ausschüsse
Stand 1998-08-22
Der Kreisausschuß ist ein vom Kreistag bestellter ständiger Ausschuß. Er bereitet die Verhandlungen des Kreistags vor und erledigt an seiner Stelle die ihm vom Kreistag übertragenen Angelegenheiten. In der Geschäftsordnung (Art. 40) kann bestimmt werden, dass der Kreistag Empfehlungen der Fachausschüsse auch ohne Vorbereitung durch den Kreisausschuss behandeln kann.

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