1 Die Verordnungen sollen eine Beschränkung ihrer Geltungsdauer enthalten. 2 Sie treten spätestens 20 Jahre nach ihrem In-Kraft-Treten außer Kraft. 3 Verordnungen, die nach dem 31. Mai 2019 in Kraft treten, treten spätestens zehn Jahre nach ihrem Inkrafttreten außer Kraft.
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