Die Beschäftigten der Abteilung Forstdirektion der Regierungspräsidien sind Beschäftigte in den Geschäftsbereichen des Innenministeriums und des Ministeriums Ländlicher Raum.
§ 104
LPVGBeschäftigte der Abteilung Forstdirektion der Regierungspräsidien
Teil 15 Besondere Vorschriften für die Forstverwaltung
Stand 2015-03-12