Spätestens sechs Arbeitstage nach dem Wahltag beruft der Wahlvorstand die Mitglieder des Personalrats zur Vornahme der vorgeschriebenen Wahlen ein und leitet die Sitzung, bis der Personalrat aus seiner Mitte einen Wahlleiter bestellt hat.
§ 19
LPVGKonstituierende Sitzung des Personalrats
Wahl und Zusammensetzung
Stand 2015-03-12