Für den Geschäftsbereich eines Oberlandesgerichts und der in seinem Bezirk bestehenden Staatsanwaltschaften wird eine gemeinsame Stufenvertretung (Bezirkspersonalrat beim Oberlandesgericht) gebildet.
§ 95
LPVGTeil 12 Besondere Vorschriften für die Justizverwaltung
Stand 2015-03-12